Unser Leistungsspektrum
Unsere langjährige Erfahrung ist Grundlage für eine umfassende Versorgung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter garantieren alle Leistungen eines ganzheitlichen Pflegedienstes und verrichten tatkräftige Hilfen im Alltag.
Hierbei erstreckt sich unser Versorgungsgebiet über:
• Gemeinde Gröbenzell und dazugehörige Ortsteile
• Stadt Puchheim und dazugehörige Ortsteile
• Stadt Olching und dazugehörige Ortsteile
• Lochhausen / Langwied
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu unseren Leistungen. Wir freuen uns diese mit Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt zu besprechen.

Grund- und Körperpflege
Benötigen Sie Hilfestellung bei der Verrichtung der Körperpflege, so ist dies meist ein sehr intimes Ereignis. Mit Hilfe unserer Schwestern und Pflegern respektieren wir Ihre Wünsche und Vorlieben. Unsere Mitarbeiter legen Wert auf die Wahrung der Intimsphäre, die individuellen Bedürfnisse und gehen behutsam sowie respektvoll mit Ihnen um. Dabei bieten wir stets Gesprächsbereitschaft an und versuchen vorliegende Ressourcen zu nutzen. Des Weiteren achten wir auf einen gesunden Hautzustand.
Sollten Sie über einen Pflegegrad verfügen, so übernimmt Ihre Pflegekasse die mit uns in einem Pflegevertrag festgehaltenen Leistungen in der Höhe die Ihnen laut Ihrem Pflegegrad zusteht. Sollte das Budget aus dem Pflegegrad nicht ausreichen, sind die Kosten privat zu tragen. In manchen Fällen ist es auch möglich, vom Sozialamt Unterstützung zu bekommen.
Sollten Sie über keinen Pflegegrad verfügen, wird Ihnen eine Privatrechnung erstellt.
Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines Beratungseinsatzes über die Vielzahl an Möglichkeiten, wie und welche Hilfe Sie in Anspruch nehmen können.

Behandlungspflege
Medizinische Leistung § 37 SGB V
Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Wechseln von Wundverbänden (Akutwunden)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und Injektionen
- Blutzuckermessung
- Katheter legen usw.
Die Behandlungspflege wird im Rahmen der sogenannten "Häuslichen Krankenpflege", sofern sie nötig ist, vom Arzt verordnet, um entweder eine Therapie und deren Erfolg sicherzustellen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um die Entlassung aus dem Krankenhaus zu ermöglichen.
Die Verordnung wird in der Regel von der zuständigen Krankenkasse genehmigt, welche dann auch die anfallenden Kosten trägt.
Voraussetzung ist, dass weder der Patient selbst noch deren Angehörige oder der behandelnde Arzt die regelmäßigen Tätigkeiten übernehmen können.

Versorgung chronischer Wunden
Medizinische Leistung Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden wird im Rahmen der sogenannten "Häuslichen Krankenpflege", sofern sie nötig ist, vom Arzt verordnet, um entweder eine Therapie und deren Erfolg sicherzustellen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um die Entlassung aus dem Krankenhaus zu ermöglichen.
Die Verordnung wird in der Regel von der zuständigen Krankenkasse genehmigt, welche dann auch die anfallenden Kosten trägt.

Hauswirtschaftliche Versorgung
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählen regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen in Ihren eigenen vier Wänden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- der wöchentliche Vorratseinkauf
- das Reinigen der Wohnung
- das Waschen der Wäsche
- das Spülen des Geschirrs
usw.
Gerne beraten wir Sie zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Sofern Sie über einen Pflegegrad verfügen und dieser noch nicht ausgeschöpft ist, können hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen auch über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Alternativ bieten wir Ihnen oder Ihren Angehörigen diese Leistungen auch gegen private Rechnungsstellung an.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
zusätzliche Leistungen nach § 45 SGB XI
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung werden in § 45 SGB XI geregelt und können durch den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Die seit Januar 2017 gebräuchliche Definition „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ ersetzt die bisher vertraute Begrifflichkeit „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“.
Pflegevertretung nach § 39 SGB XI
Mit der Pflegevertretung - auch Verhinderungspflege genannt - finanzieren Sie eine Pflegevertretung in der häuslichen Pflege, wenn die vorhandene Pflegekraft vorübergehend ausfällt und/oder eine Auszeit benötigt.
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten der Ersatzpflege, die Sie für maximal für sechs Wochen (42 Tage) im Jahr beanspruchen können.
Bei der Antragstellung müssen einige Vorbedingungen bedacht und erfüllt werden. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Beratungseinsätze
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die zwar Pflegegeld beziehen aber keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, Beratungseinsätze abzurufen.
Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Bei einem persönlichen Hausbesuch evaluieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Pflegesituation zuhause sichergestellt ist, und fungieren in beratender Funktion.
Anschließend übersenden wir Ihrer Pflegekasse unser Beratungsprotokoll. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Sie weiterhin Pflegegeld beziehen können.
Vorschriften für Beratungseinsätze
Es gibt klar geregelte Vorschriften, wann Beratungseinsätze zu erfolgen haben, um den Anspruch auf Pflegegeld nicht zu verlieren. Im Folgenden sehen Sie die zeitliche Staffelung für den jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1: nicht notwendig, aber möglich
Pflegegrad 2: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 3: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4: 1x pro Vierteljahr
Pflegegrad 5: 1x pro Vierteljahr

Palliativversorung
Unter allgemeiner ambulanter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbenden Menschen im häuslichen Bereich.
Gerade mit dem Wissen, nur noch eine gewisse Zeit gemeinsam verbringen zu können, steigt auch die emotionale Belastung für die Angehörigen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Ihnen durch unser fachlich und sozial kompetentes Mitarbeiterteam zur Seite zu stehen und Ihnen nicht nur bei der medizinischen Versorgung des Patienten zu helfen, sondern auch emotionale Entlastung zu bieten.
Jeder Mensch möchte darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Wünsche weitestgehend zu ermöglichen, denn wir glauben, dass es wichtig ist dem Sterben, als Teil unseres Lebens, gebührend Aufmerksamkeit zu widmen.
Nicht zuletzt deshalb ist die enge Vernetzung mit Haus- und Fachärzten ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit und der Garant für die optimale Versorgung des Patienten sowie seiner Angehörigen.

Hausnotruf
Wir arbeiten hier mit dem Hausnotruf-Anbieter BeWo zusammen.
Es stehen verschiedene Vertragsformen zur Auswahl. Um genau das passende für Sie zu finden, können wir gerne ein kurzes Beratungsgespräch vereinbaren.

allgemeine Unterstützung
Gerne stehen wir Ihnen für allgemeine Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung.
Wir bieten zum Beispiel
- Hilfe bei Anträgen
- Beratung von Pflegebedürftigen, sowie deren Angehörigen
- Unterstützung bei formalen Angelegenheiten gegenüber der Kranken- und Pflegekasse sowie des MDK
- Rezept und Medikamentenservice
- Hilfsmittel- und Inkontinenzvermittlung
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir schnell und kompetent Ihre Fragen bearbeiten können.